Haben Sie es gewusst? Der MOTOO Partner garantiert auf die Original-Marken-Ersatzteile genau dieselbe Sicherheit und volle Gewährleistung wie der Fahrzeughersteller. Dies ist in der europäischen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002 (GVO) vom 1. Oktober 2002 geregelt.
Stichwörter, Firmentätigkeit
KFZ und Zweiräder, Kfz-Werkstatt, Auto-Reparaturwerkstätten und -Einzelhändler, AUTOREPARATUR, Karosseriewerkstatt